Wer öffentliche Förderungen von Bund, Land oder Kommunen erhält, muss beim Mittelabruf sowie bei der Verwendung und dem Nachweis der Fördergelder gewisse Regeln beachten. Diese Vorgaben sind in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) zusammengefasst. Darin ist beispielsweise geregelt, um wie viel Prozent einzelne Positionen im Kosten- und Finanzierungsplan über- bzw. unterschritten werden dürfen, was bei der Vergabe von Aufträgen zu beachten ist oder wie die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden muss. Die Nebenbestimmungen sind immer fester Bestandteil eines Zuwendungsbescheids.
ACHTUNG: Die ANBest-P und ANBest-I können sich in Details zwischen den Bundesländern und auch zwischen Bund und Ländern unterscheiden. Achtet darauf, immer die aktuelle Fassung eures Zuwendungsgebers vorliegen zu haben.
Freie Ensembles und Orchester haben feste Mitglieder, welche die (Stamm-) Besetzung bilden. Freie Ensembles sind keine losen Zusammenschlüsse. Im Gegenteil: Dauerhafte Strukturen sind eine Notwendigkeit damit Qualität wachsen und zum Maßstab werden kann.
Freie Klangkörper bieten ihren Mitgliedern mehr Flexibilität und Freiheiten in der Verwirklichung der eigenen kreativen und künstlerischen Ideen. So sind sie z.B. für Nachwuchsmusiker*innen eine Chance individueller Gestaltung beruflicher Realität abseits der Festanstellung. Musiker*innen in freien Klangkörpern haben die Chance, sich auf verschiedenen Ebenen einzubringen - nicht nur künstlerisch, sondern auch organisatorisch, strukturell oder strategisch.
Freie Ensembles sind keine "Projektorchester", sondern verfolgen in allen Bereichen dauerhafte Ziele. Bei aller Flexibilität sind die Strukturen und Organisationsmodelle freier Ensembles auf Langfristigkeit ausgelegt. Das bezieht sich sowohl auf die Zusammensetzung der Musiker*innen (siehe Besetzung), als auch auf Organisationsstrukturen, finanzielle Planung, Räumlichkeiten, künstlerische Programme und Vermittlung.
Freie Ensembles und Orchester entstehen aus der Initiative von Einzelpersonen bzw. Personengruppen, die sich zu einem Klangkörper zusammenschließen. Der Gründung liegt ein gemeinsames Interesse, eine Idee, eine Vision zugrunde. Die Musiker*innen nehmen die Verwirklichung ihrer Ideen in die eigenen Hände. Gemeinsam gestalten sie aktiv ihre strategische, künstlerische und unternehmerische Ausrichtung.
Zugewendet wird der Betrag, der verbleibt, wenn der Zuwendungsempfänger alle eigenen Mittel sowie Mittel Dritter zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben eingesetzt hat. Das heißt, die Zuwendung darf erst in Anspruch genommen werden, wenn die vorgesehenen eigenen Mittel des Zuwendungsempfängers und ggf. Mittel Dritter, verbraucht sind. Dabei wird im Fördermittelbescheid ein Höchstbetrag festgelegt.
Wird im Projektverlauf Geld eingespart oder erhöhen sich die Einnahmen, ist die Zuwendung um den gleichen Betrag zurück zu erstatten.
Die Zuwendung erfolgt in Form eines festgelegten Betrages. Ausgabenerhöhungen gehen zu Lasten des Zuwendungsempfängers. Einsparungen oder Mehreinnahmen wirken sich bei der Festbetragsfinanzierung zugunsten des Zuwendungsempfängers aus, es sei denn die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben sinkt unter die bewilligte Zuwendung.
Die Finanzierungsmodelle freier Ensembles und Orchester setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, vor allem aus Gagen, Ticketverkäufen und zeitlich begrenzten Fördermitteln. Förderung ist dabei in Form von Projektförderungen meist kurzfristig und fast immer an einzelne künstlerische Vorhaben gebunden. Die Finanzierung übergreifender Verwaltungsstrukturen bleibt eine konstante Herausforderung.
Mit der Gründung eines freien Klangkörpers geht auch die Wahl einer Gesellschaftsform (Rechtsform) einher. Viele freie Ensembles und Orchester entscheiden sich für eine GbR, einen e.V. eine GmbH, gGmbH oder gUG (haftungsbeschränkt). Die Musiker*innen sind nicht angestellt, sondern arbeiten selbstständig und sind z.B. als Shareholder oder Träger*innen an ihren Klangkörpern beteiligt. Das bedeutet unternehmerische Verantwortung und ein hohes individuelles Risiko.
Die nachhaltige Verbesserung der Einkommenssituation selbstständiger Musiker*innen ist unser Ziel. FREO e.V. setzt sich deshalb für die Entwicklung und Einführung einer Honorarempfehlung bei öffentlicher Förderung ein. Damit die Etablierung einer solchen Honorarempfehlung verantwortungsvoll gelingen kann, muss sie schrittweise umgesetzt werden und mit einer entsprechenden Aufstockung der Fördertöpfe einhergehen.
Bei der institutionellen Förderung werden Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben eines Zuwendungsempfängers ausgereicht. Obwohl die Förderung des Zuwendungsempfängers jährlich neu beantragt und vom Zuwendungsgeber neu bewilligt werden muss, gleicht die institutionelle Förderung in der Praxis einer Art Dauerverpflichtung für die öffentliche Hand.
Die Zusammenarbeit mit Künstler*innen anderer Disziplinen und Genres ist für freie Klangkörper bezeichnend. So entstehen einzigartige interdisziplinäre Projekte mit großer Innovationskraft, unter Einbezug von Licht, Tanz, Theater, (Live-) Video, bildender Kunst, Architektur, Literatur, Live-Electronic, Virtual Reality und anderer künstlerischer und performativer Ansätze.
Der Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) ist ein zentrales Dokument im Förderantrag. Im Kosten- und Finanzierungsplan werden in einer Tabelle Ausgaben und Einnahmen gegenübergestellt. Der KFP zeigt auf, wofür das Geld im Einzelnen benötigt wird. Dafür werden im Kosten- und Finanzierungsplan die einzelnen Kostenpositionen mit den jeweiligen Beträgen aufgelistet. Typische Posten sind hierbei z. B. Reise- und Unterbringungskosten, Personalkosten, Honorare, Materialkosten, Raummieten, Kommunikation (Werbung) etc. Neben den geplanten Kostenpositionen muss der KFP darstellen, wie diese Kosten gedeckt werden sollen. Hierzu werden Eigenmittel, Fördergelder und eventuelle Einnahmen aus Ticketverkäufen oder Teilnehmergebühren aufgelistet. Am Ende sollte die angegebene Summe der Einnahmen mit den geplanten Ausgaben übereinstimmen.
Die Künstlersozialkasse ist für die Durchführung der Künstlersozialversicherung zuständig und sorgt so dafür, dass selbstständige Künstler*innen und Publizist*innen einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitsnehmer*innen. Die KSK selbst ist kein Träger von Leistungen, sondern sorgt dafür, dass die Mitglieder ihre Beiträge zur Krankenversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung abführen. Dabei zahlen selbstständige Künstler*innen nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Hälfte stockt die KSK aus einem Zuschuss des Bundes (20%) und aus Sozialabgaben von Unternehmen/Verwertern (30%) auf.
Grundlage des Systems ist das sogenannte Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), das 1983 verabschiedet wurde. Als selbstständige*r Künstler*in oder Publizist könnt ihr unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Mitglied in der KSK werden. Alle Informationen dazu findet ihr auf der Website der KSK.
Seit 2014 gehört die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft zum immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Dabei wird gerne einmal übersehen, dass die freien Ensembles und Orchester einen wesentlichen Beitrag zur Vielfalt, Innovationskraft und künstlerischen Exzellenz dieser Landschaft leisten. Genau deshalb haben wir uns mit FREO beispielsweise für eine Öffnung des Förderprogramms "Exzellente Orchesterlandschaft" eingesetzt.
Freie Ensembles und Orchester verorten sich in der Mitte der Gesellschaft. Kunstmusik und Nahbarkeit sind für sie kein Widerspruch. Deswegen schaffen sie Angebote, die viele verschiedene Zielgruppen ansprechen - nicht als nettes Extra, sondern als identitäts- und sinnstiftende Grundlage ihrer Arbeit. Die Musikvermittlungsformate reichen von Baby- und Familienkonzerten, über Schulprogramme bis hin zu akademischer Nachwuchsförderung.
Freie Klangkörper versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Arbeits- und Organisationsabläufe ressourcenschonend zu gestalten. Doch ihre spezifischen Organisations- und Infrastrukturen erschweren die stringente Umsetzung selbst gesetzter Nachhaltigkeitsziele. Dazu gehört auch die kontinuierliche Zusammenarbeit mit und Abhängigkeit von anderen Organisationen und Faktoren, wie bspw. Räumlichkeiten, Veranstalter*innen, private und öffentliche Fördereinrichtungen, Labels, Verlage, Reise- u. Transportunternehmen, Hotels usw. Dennoch finden freie Klangkörper künstlerische und organisatorische Wege, um ihren Beitrag zu leisten.
Nur wenige freie Ensembles und Orchester verfügen über eigene Räumlichkeiten und/oder Spielorte. Proberäume werden geteilt oder für jede Probe extra gebucht. Das macht die Organisation des Probenalltags besonders in den Ballungszentren aufwendig und teuer. Andererseits führt sie ihre Ungebundenheit immer wieder an außergewöhnliche Aufführungsorte und macht sie auch in ihrer Programmgestaltung flexibel und unabhängig. Wo die Möglichkeit besteht, schaffen sich freie Klangkörper ihre eigenen besonderen Orte, allein oder zusammen mit anderen Akteuren der freien Szene.
Freie Ensembles und Orchester sind Arbeit- und Auftraggeber*innen für Komponist*innen, Musiker*innen, Künstler*innen und andere Kulturschaffende genau wie Manager*innen, Marketing- und Presseexpert*innen, Stage-Manager*innen und Verwaltungsfachkräfte. Doch häufig werden die administrativen und organisatorischen Aufgaben (ehrenamtlich) über lange Zeit von den Musiker*innen selbst übernommen, weil es keine geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten für Personalstrukturen gibt.
Bei der Projektförderung dient die Zuwendung zur Deckung von Ausgaben für einzelne, zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben. Die Förderung endet mit Ende des Projektes. Die Mittel sind zweckgebunden für das im Antrag formulierte Vorhaben (Projekt) zu verwenden.
Die Finanzierung von Overhead-Kosten wie beispielsweise Personalkosten, Mieten, Nebenkosten und Versicherungen stellt für freie Klangkörper eine große Herausforderung dar. In seltenen Fällen erhält ein freies Ensemble oder Orchester eine projektunabhängige Förderung wie eine institutionelle oder eine Strukturförderung, mit der diese Kosten zumindest zum Teil bestritten werden können. Doch in der Regel werden diese anteilig und aufwendig aus zeitlich begrenzte Projektförderungen querfinanziert.
Zuwendungs- und Gesellschaftsrecht legen der Arbeit freier Ensembles und Orchester oft Steine in den Weg, weil sie beispielsweise nicht erlauben, Rücklagen zu bilden. Hinzu kommt, dass Förderungen meist Fehlbedarfsfinanzierungen sind und sich somit keinerlei Überschüsse ergeben, die für schlechte Zeiten bei Seite gelegt werden könnten. Diese Regelungen sind reformbedürftig, damit freie Klangkörper in die Lage versetzt werden, für Krisenzeiten vorzusorgen.
In der deutschen Förderlandschaft fehlt es an Strukturförderung für freie Ensembles und Orchester. Eine Struktur-förderung würde die Finanzierung von Overhead-Kosten ermöglichen (s. Querfinanzierung), finanzielle Planungs-sicherheit schaffen und freie Klangkörper in die Lage versetzen, auch in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben. Strukturförderung ermöglicht so die Weiterentwicklung und Stärkung des künstlerischen Profils und eine Professionalisierung der Organisations- und Arbeitsstrukturen.
Für viele freie Ensembles und Orchester gehört das Reisen zum Berufsalltag. Denn viele von ihnen sind Leuchttürme der deutschen Kulturlandschaft und sowohl national, als auch international auf den großen Konzertbühnen und Festivals zu Gast. Hinzu kommt, dass die meisten freien Klangkörper kein festes Haus oder eigene Spielstätte haben, so dass es automatisch im Großen wie im Kleinen zum Touring kommt. Dabei muss es nicht immer die große internationale Tournee sein, auch das Reisen von Mannheim nach Wuppertal, oder von Berlin nach Bonn gehört dazu.
Freie Ensembles und Orchester sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie entwickeln und veranstalten eigene Projekte, Konzertreihen, Festivals, Ausstellungen und Musikvermittlungsformate und sind Arbeitgeber in der Kultur- und Veranstaltungsbranche. Als agile, wandlungsfähige, produktive und kreative Kulturunternehmer sind freie Klangkörper zentrale Schnittstellen der lokalen, nationalen und internationalen Kulturnetzwerke.
Als Interessenverband der freien Ensembles und Orchester vertreten wir nicht nur Instrumentalisten, sondern genauso die freien Vokalensembles. Auch in der Vokalkunst sind es die Freien, die durch Spezialisierung und Experimentierfreude bestehendes Repertoire erhalten und Neues zur Uraufführung bringen. Unsere Mitglieder AuditivVokal Dresden, Neue Vocalsolisten Stuttgart und SCHOLA HEIDELBERG stehen exemplarisch für diese Qualitäten.
Freie Klangkörper setzten sich aus selbstständigen Musiker*innen zusammen, die exzellent ausgebildet wurden und häufig über eine hohe künstlerische Spezialisierung in ihrem Fach verfügen. Doch für selbstständige Musiker*innen sind auch andere Skills wichtig, die an den Musikhochschulen leider zu wenig vermittelt werden. Dazu gehören Selbstvermarktung und ÖA, Vertrags- und Rechnungswesen, Antragstellung, Akquise von Fördermitteln und einiges mehr. Dieses Wissen ist jedoch notwendig, um die Szene und ihre Strukturen von innen zu stärken.
Der Zuwendungsbescheid (auch: Zuwendungsvertrag, Fördervertrag, Bewilligungsbescheid) ist die offizielle, schriftliche Bewilligung einer Förderung. Erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Umsetzung (Ausgaben tätigen, vertragliche Verpflichtungen eingehen, etc.) des geförderten Vorhabens begonnen werden. Die Erstellung eines Zuwendungsbescheids kann sich jedoch hinziehen. Aus diesem Grund wird in manchen Fällen ein sogenannter vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt. Auf dieser Grundlage können erste Ausgaben und vertragliche Verpflichtungen eingegangen werden, auch wenn der offizielle Zuwendungsbescheid noch nicht vorliegt. (Achtung: Beim vorzeitigen Maßnahmenbeginn handelt es sich nicht um die Zusage einer Förderung.)
Im Zuwendungsbescheid sind die zentralen Verpflichtungen des Förderempfängers sowie die Beziehung zwischen Förderer und Gefördertem geregelt. Bestandteil des Zuwendungsbescheid ist in der Regel der Kosten- und Finanzierungsplan des geförderten Vorhabens, Nebenbestimmungen, Regelungen zum Hinweis auf die Förderung und zum Mittelabruf.